In der Kinderstadt kam es heute zu einer Volksstimmung. Dieses Mittel der direkten Demokratie ist in der Verfassung verankert:
§ XII Wenn ein Volksbegehren den Bürgerinnen und Bürgern der Kinderstadt als so wichtig erscheint, dass mindestens 50 Unterschriften dafür gesammelt wurden, soll es eine Volksabstimmung dazu geben. Auch das Kinderstadt-Parlament (Stadtregierung, Opposition und Abgeordnete) kann eine Volksabstimmung beschließen.
Worüber sollte heute abgestimmt werden? Seit gestern waren die Preise im Shop unaufhörlich gestiegen! Die Preise hatten sich teilweise bereits verdoppelt, weil der Shop dringend Einnahmen generieren musste, um sich am Leben zu erhalten. Die BürgerInnen der Stadt fanden diese Entwicklung unfair, vor allem für die Kinder, die wenig Geld haben, weil sie zum Beispiel nur einen Tag in der Kinderstadt sind. Darum wurden Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt. Gefordert wurde eine finanzielle Unterstützung des Shops durch das Rathaus. Am Nachmittag waren 50 Unterschriften beisammen, die Abstimmung wurde durchgeführt. 131 Kinder stimmten dafür, 13 dagegen. Nun haben die PolitikerInnen die Aufgabe die Förderung wie auch die Summe im Detail zu planen und zu beschließen.