Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the breadcrumb-navxt domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/mueegoph/www.kinderstadt.at/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the wp-optimize domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/mueegoph/www.kinderstadt.at/wp-includes/functions.php on line 6114
Was ist die Verfassung der Kinderstadt? – Kinderstadt

Was ist die Verfassung der Kinderstadt?

Wollt ihr wissen was die Verfassung ist? Wir erklären´s euch!

Ein Beitrag der Stadtreporter Moritz (13) und Pirmin (13)

Die Verfassung ist wie das Grundgerüst in einem Land wie Österreich. Das heißt, sie beinhaltet die grundlegenden Regeln im Staat. Eine Änderung der Verfassung ist daher nur möglich, wenn es im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit gibt, das heißt, dass im Österreichischen Parlament zum Beispiel mindestens 123 von 183 Personen für die Verfassungsänderung stimmen müssen. Der wesentliche Unterschied zu „normalen“ Gesetzen ist, dass die Verfassung die wichtigsten Gesetze (z.B. „Österreich ist eine Demokratie“) beinhaltet. Ein weiterer Unterschied ist, dass normale Gesetze schon ab mehr als 50 Prozent Zustimmung geändert werden können.
Auch die Kinderstadt hat eine Verfassung. Sie ist dazu da, dass es grundsätzlich geregelt in der Kinderstadt abläuft. Ohne sie wäre es zum Beispiel nicht klar vorgegeben, ob die Kinderstadt eine Demokratie ist oder nicht. In der Kinderstadt „Rein ins Rathaus“ ist es daher nicht möglich die Verfassungsregeln zu ändern.