Die BürgerInnen starten ein Volksbegehren!

Am zweiten Tag der Kinderstadt wurde ein Volksbegehren gestartet. Die Möglichkeit eines Volksbegehrens und wie genau es abzulaufen hat, wird in der Verfassung der Stadt geregelt:

§ VIII
Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren.
Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von
den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum Unterschreiben auf.

Wenn also 30 Unterschriften zu einem Vorschlag gesammelt wurden, wird aus dem Volksbegehren ein Gesetzesvorschlag. Über den Vorschlag wird dann gemeinsam mit allen anderen in einer Sitzung der Abgeordneten der verschiedenen Bereiche abgestimmt, ob daraus ein Gesetz wird. Im aktuellen Volksbegehren ging es darum, dass die Bauchläden Hälfte-Hälfte zwischen Gasthaus und Marktamt aufgeteilt werden sollen. Noch am Montag war beschlossen worden, diese rein dem Marktamt zuzuordnen.
Da genügend Unterschriften gesammelt worden waren und die Abgeordneten ebenfalls zustimmten, wurde der Vorschlag des Volksbegehrens zum Gesetzesvorschlag und  in der Öffentlichen Stadratssitzung diskutiert.