Volksbegehren 2020

Am Donnerstag gab es in der Kinderstadt einen neuen Gesetzesvorschlag zum Thema Sparbücher:

„Einmal am Ende der Woche soll es 10% Zinsen auf jedes Sparbuch geben.“

Der Gesetzesvorschlag fand so viele AnhängerInnen, dass er schließlich in einem Volksbegehren mündete. Die Möglichkeit eines Volksbegehrens und wie genau es abzulaufen hat, wird in der Verfassung der Stadt geregelt:

§ VIII

Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum Unterschreiben auf.

Das Begehren wurde von mehr als 50 BürgerInnen unterstützt. Bei der anschließenden Volksabstimmung im Rahmen der Wahl wurde dann über den Vorschlag von allen BürgerInnen abgestimmt!