Die Verfassung der Kinderstadt

Die Verfassung der Kinderstadt ist die grundlegende gesetzliche Basis, auf der die Politik in der Kinderstadt gemacht wird. Die PolitikerInnen der Kinderstadt sind für die Verwaltung der Stadt und die Umsetzung der Gesetze zuständig. In ihrem Bereich schlagen die Stadträtinnen und Stadträte Gesetze vor, die in jeweils öffentlichen Stadtratssitzungen durch die Abgeordneten aller Bereiche besschlossen werden müssen. Erst dann treten sie in Kraft. So kann die Regierung das Leben, Arbeiten und Wirtschaften in der Kinderstadt beeinflussen. Dass dies im Sinn der BürgerInnen geschieht, ist durch die Verfassung gesichert und wird von den Abgeordneten der Kinderstadt kontrolliert. Die Verfassung enthält alle wichtigen Spielregeln und ist somit das Grundgesetz der Kinderstadt:

§ I In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.

§ II Jeden Tag findet eine Wahl statt. Die Amtszeit des Stadtrats endet mit der Verkündung der nächsten Stadtregierung.

§ III Alle BürgerInnen dürfen wählen. Die Wahl ist allgemein, geheim, frei, gleich und unmittelbar.

§ IV Der gewählte Stadtrat beschließt gemeinsam mit der Opposition und den Abgeordneten der Bereiche der Kinderstadt die Gesetze.

§ V Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 3 Holli-Cent.

§ VI EhrenbürgerIn wird man, wenn man 3x arbeitet und 2x studiert.

§ VII Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Alle müssen einander helfen, respektieren und aufeinander achten. Alle dürfen ihre Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

§ VIII BürgerInnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum Unterschreiben auf.

§ IX  Wenn man 5 Mal studiert, erhält man einen Doktortitel. Dieser wird beim Rathaus verliehen. Wenn man DoktorIn ist, bekommt man bei weiteren Studien 1 HoCe mehr. Das wird von der Ausbildungsstätte am Stipendiumszettel vermerkt. Bei dem Finanzamt muss man aber auch seine Doktorauszeichnung vorweisen.
Der Doktortitel bleibt für immer gültig. Es können weitere Doktortitel erworben werden. Für jeden Titel muss man 5 Mal studieren.

§ X  Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen, in so genannten „Verordnungen“.

§ XI Am Montag dürfen die EhrenbürgerInnen des Vorjahres als PolitikerInnen kandidieren. Ab Dienstag dürfen nur noch EhrenbürgerInnen des aktuellen Jahres kandidieren.

§ XII Wenn ein Volksbegehren den Bürgerinnen und Bürgern der Kinderstadt als so wichtig erscheint, dass  mindestens 50 Unterschriften dafür gesammelt wurden, soll es eine Volksabstimmung dazu geben. Auch das Kinderstadt-Parlament (Stadtregierung, Opposition und Abgeordnete) kann eine Volksabstimmung beschließen.