Die Verfassung der Kinderstadt

§1 In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.


§2 Jeden Tag findet eine Wahl statt.


§3 Jede/r Bürger/in darf wählen. Die Wahl ist geheim und frei.


§4 Das Startgeld beträgt 3 Holli-Cent.

§5 Ehrenbürger/in wird man, wenn man 3 x arbeitet und 2 x studiert.


§6 Die Mindestarbeitszeit beträgt eine halbe Stunde.


§7 Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Jeder muss dem anderen helfen, respektieren und aufeinander achten. Jeder darf seine Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

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