Die neue Verfassung der Kinderstadt

DIE VERFASSUNG DER KINDERSTADT 2013

§1 In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.

§2 Jeden Tag findet eine Wahl statt. Die Amtszeit des jeweils aktuellen Stadtrats endet mit der Verkündung der nächsten Stadtregierung.

§3 Jede/r BürgerIn darf wählen. Die Wahl ist allgemein, geheim, frei, gleich und unmittelbar.

§4 Der gewählte Stadtrat beschließt gemeinsam mit der Opposition und den Abgeordneten der einzelnen Kinderstadtbereiche die Gesetze.

§5 Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 3 Holli-Cent.

§6 EhrenbürgerIn wird man, nachdem man 3x gearbeitet und 2x studiert hat.

§7 Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Jeder muss dem Anderen helfen und seine MitbürgerInnen respektieren. Alle sollen aufeinander achten. Jeder darf seine Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

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