Das Gesetzbuch der Kinderstadt

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze
gültig ab Montag, 4. August 2014, 14:00 Uhr

§ 1 Der Lohn beträgt ab sofort 4 Holli-Cent pro halbe Stunde. 1 Holli-Cent ist davon als Steuer abzugeben.

§ 2 Alte Holli-Cent sind ab Mittwoch ungültig. Man hat drei Tage Zeit (ab dem 1. Tag an dem man da ist), um alte Holli-Cent gratis in der Geldwechselstube umzuwechseln. Danach muss man 2 Holli-Cent als Umwechselgebühr bezahlen, wenn man alte Holli-Cent wechseln will.

§ 3 Kinder, die 14 Jahre alt sind, können ihre Sparbücher auf jüngere Geschwister oder jüngere Freunde oder Freundinnen übertragen. Die 14-jährigen Kinder müssen beim Übertragen anwesend sein.

§ 4 Wenn man im Vorjahr Ehrenbürger/Ehrenbürgerin oder Doktor/Doktorin war, ist dieser Titel in diesem Jahr immer noch gültig, wenn man es beweisen kann. Dazu muss im Rathaus der Pass vom vorigen Jahr beziehungsweise das DoktorInnen-Abzeichen/die Urkunde vorgezeigt werden.

§ 5 Im Shop darf man von einem Artikel (z. B. Fritts) pro Tag nicht mehr als fünf Stück kaufen.

Verordnung 1 gültig ab 16:00 Uhr

Es ist verboten, Geld zu drucken und dieses Falschgeld in Umlauf zu bringen. Wer mit Falschgeld bezahlt, muss denselben Betrag als Strafe bezahlen. Die einzelnen Bereiche werden aufgerufen, kein Falschgeld anzunehmen!

Begründung: Es wurde Falschgeld in der Kinderstadt verbreitet. Es handelt sich um einseitig bedruckte Geldscheine. Man erkennt sie an der weißen Rückseite.

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze und Verordnungen
gültig ab Dienstag, 05.08.2014, 11:30 Uhr

Verordnung 2 gültig ab 11:30 Uhr

Der Führerschein wird billiger und kostet ab jetzt 10 HoCe.

Notverordnung 3 auf Grund der angespannten Lage am Arbeitsmarkt gültig ab 11:30 Uhr
Ab sofort gilt in allen Bereichen eine maximale Arbeitszeit von 1 Stunde

In der öffentlichen Stadtratssitzung um 13:00 Uhr wurden folgende Gesetze beschlossen:

§ 6 Neues Arbeitszeit- und Lohnschema
Für 15 Minuten Arbeitszeit: bekommt man 2 HoCe, davon ist 1 HoCe Steuer
Für 30 Minuten Arbeitszeit: bekommt man 4 HoCe, davon ist 1 HoCe Steuer
Für 45 Minuten Arbeitszeit: bekommt man 4 HoCe, davon ist 1 HoCe Steuer
Für 1 Stunde Arbeitszeit: bekommt man 5 HoCe, davon ist 1 HoCe Steuer

§ 7 Gesetz aus dem Volksbegehren
Politiker und Politikerinnen dürfen nur noch ehrenamtlich (also unbezahlt) in einem anderen Bereich arbeiten.

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze und Verordnungen
gültig ab Mittwoch, 06.08.2014, 11:30 Uhr

§ 8 Neues Lohn- und Steuerschema:
Für 15 Minuten Arbeit bekommt man 2 HoCe Lohn, davon ist 1 HoCe Steuer.
Für 30 Minuten Arbeit bekommt man 4 HoCe Lohn, davon sind 2 HoCe Steuer.
Für 1 Stunde Arbeit bekommt man 6 HoCe Lohn, davon sind 3 HoCe Steuer.
Für 1,5 Stunden Arbeit bekommt man 8 HoCe Lohn, davon sind 4 HoCe Steuer.
Für 2 Stunden Arbeit bekommt man 10 HoCe Lohn, davon sind 5 HoCe Steuer.

§ 9 Studium
Für Studieren bekommt man ab sofort pro halbe Stunde 5 HoCe und muss keine Steuer bezahlen.

Verordnung 3
Begründung: BürgerInnen, die sich gerade im Hof befinden, sollen besser über wichtige Dinge informiert werden.
Wichtige Durchsagen, wie zum Beispiel die Ankündigung der Wahl oder wenn ein Kind gesucht wird, werden vom Radio auch nach draußen gesendet.

Verordnung 4
Begründung: Die Sicherheitssituation im Rathaus muss dringend verbessert werden.
Die Ausbildung der Rathauswache wird verbessert, dafür gibt es einen Fragebogen beim Sozialamt, der zusätzlich zur Ausbildung ausgefüllt werden muss.

Verordnung 5
Begründung: Damit die Organisation der Stadt gut funktioniert, gibt es Ausnahmen der Höchstarbeitszeit.
In folgenden Bereichen gibt es eine Ausnahme der Höchstarbeitszeit von 1 Stunde:
Stadtfernsehen, Radio, Schachtelstadt, Rathauswache, BürgerInnendienst, Presseagentur
Die Höchstarbeitszeit in diesen Bereichen sind 4 Stunden.
Außerdem gibt es eine Ausnahme für alle Abgeordneten und WählerInnen, in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr

Verordnung 6
Die Rathauswachen dürfen während ihrer Dienstzeit keinen Freizeitbeschäftigungen (wie Fußballspielen) nachgehen.

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze und Verordnungen
gültig ab Donnerstag, 07.08.2014, 11:30 Uhr

Verordnung 7
Ergänzung zu Verordnung 5:
Es gilt nach wie vor die Höchstarbeitszeit von 1 Stunde.
Die Bereiche Kinderstadtzeitung und Tourismus-Info sind ab sofort ebenfalls von der geltenden Höchstarbeitszeit von 1 Stunde ausgenommen.
Weitere ausgenommene Bereiche: siehe Verordnung 5.

Verordnung 8
Begründung: Faire Wahlkampfbedingungen
Es ist verboten, in der Wahlkabine (weder innen, noch außen) Wahlwerbung aufzuhängen.
Im und am Rathaus darf ebenfalls keine Wahlwerbung aufgehängt oder angebracht werden.

§ 10 Gesetz aus dem 2. Volksbegehren dieses Jahres
Wenn KandidatInnen bei einem Stand Wahlwerbung machen möchten, muss 1 HoCe an diesen Stand bezahlt werden.

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze und Verordnungen
gültig ab Freitag, 08.08.2014, 11:30 Uhr


Verordnung 9
Der Preis für eine Portion Popcorn wird von 3 auf 2 HoCe gesenkt.

§11 Förderung von Sparbüchern
Sparbücher werden gefördert. Wer ab heute Geld auf sein Sparbuch legt (oder eines neu eröffnet), bekommt:
Ab 50 HoCe Einlage bekommt man 5 HoCe Zinsen
Ab 100 HoCe bekommt man 10 HoCe Zinsen
Ab 200 Hoce bekommt man 20 HoCe
Das gilt für Geld das neu eingezahlt wird, aber nicht für Geld, dass schon am Sparbuch liegt.

Die unter dieser Regierung beschlossenen Gesetze und Verordnungen
gültig ab Samstag, 09.08.2014, 14:00 Uhr


§12 Steuersenkung
Für 15 Minuten Arbeit bekommt man 2 HoCe und zahlt keine Steuern.
Für 30 Minuten Arbeit bekommt man 3 HoCe und zahlt keine Steuern.
Für 45 Minuten Arbeit bekommt man 5 HoCe und zahlt 1 HoCe Steuern.
Für 1 Stunde Arbeit bekommt man 7 HoCe und zahlt 1 HoCe Steuern.
Für 2 Stunden Arbeit bekommt man 8 HoCe und zahlt 1 HoCe Steuern.
§13 Steuersenkung bei den Gehältern der Regierungsmitglieder
Für eine Amtszeit bekommen Regierungsmitglieder wie bisher 60 HoCe, die Steuer wird aber auf 10 HoCe gesenkt.


Verfassungsänderungen:
§14 Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen, in so genannten „Verordnungen“.

Ergänzung zu §9
Der Doktortitel bleibt für immer gültig. Es können weitere Doktortitel erworben werden. Für jeden Titel muss man 5 Mal studieren.