Das Gesetzbuch der Kinderstadt

Gültig ab Montag, 19.8.2013, 14:00 Uhr

§1: Wenn man als PolitikerIn kandidiert oder schon Regierungsmitglied ist, darf man kein zusätzliches Geld verdienen, sondern nur ehrenamtlich arbeiten. Die Opposition darf schon arbeiten und Geld verdienen.

§2: Das Stadt-Radio darf ab sofort auch im Hof draußen wichtige Durchsagen, die vom Rathaus kommen machen. Außerdem darf bei Notfällen jederzeit eine Durchsage gemacht werden. Es muss jedoch eine angemessene Lautstärke eingehalten werden.

 

Gültig ab Dienstag, 20.8.2013, 14:00 Uhr

§3: Alle Kinder, die nach einer halben Stunde die Arbeit wechseln, bekommen 6 Holli-Cent Lohn. Davon werden 2 Holli-Cent Steuern abgezogen. Das heißt man bekommt 4 Holli-Cent.
PostlerInnen undMüll-Leute zahlen nur 1 Holli-Cent Steuer.

§4: Es gibt zu den zehn Rathauswachen weitere sieben Wachen, die in zivil arbeiten, aber einen Ausweis mit sich haben müssen. Diese sind verantwortlich, dass beim Shop und bei der Bank nicht gestohlen wird. Sie passen auch auf, dass bei der Gewerbefläche, wenn dort von Kindern Glücksspiel (Casino) veranstaltet wird, nicht betrogen wird.

§5: Es gilt ab sofort folgende Straßenverkehrsordnung:

  • Der Preis des Führerscheins für alle Fahrzeuge beträgt 10 Holli-Cent. Das Fahren ohne Führerschein ist verboten. Der Führerschein ist nur in dem Jahr gültig, in dem er gemacht wird.
  • Nur bei der Fahrt mit einem Taxi ist es erlaubt, den Verkehrsparcours zu verlassen. Handpedal-Fahrzeugen ist es nicht gestattet, den Parcour zu verlassen.
  • FahrlehrerInnen müssen einen gültigen Führerschein haben.
  • Wildes Fahren, absichtliches Anfahren sowie das Verletzen von Personen führt zum Führerschein-Entzug.

§6: Es gibt ab sofort einen Bonus für Kinder bis 6 Jahre: Kinder bis 6 Jahren dürfen einmal pro Tag gratis Trampolin springen. Dies wird in ihrem Pass durch einen Stempel vermerkt. Sie dürfen außerdem einmal pro Tag gratis ein Spiel aus der Spielothek ausleihen. Auch dies wird in ihrem Pass vermerkt. Sie bekommen jeden Tag 3 Holli-Cent Startgeld.

§7: Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen.

 

Aufgrund der schwierigen Lage am Arbeitsmarkt erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Die maximale Arbeitszeit bei einer Station beträgt 1,5 Stunden. Ausgenommen davon sind Presseagentur, Stadtreport und Stadtfernsehen.

Zusatz: Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen ist der KiKu.

 

Aufgrund der schwierigen Lage der Stadtfinanzen erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Alle Einwohner der Kinderstadt die mehr als 30HoCe in 1er HoCe-Scheinen besitzen, sind dazu verpflichtet mindestens 20HoCe in 10er HoCe-Scheine zu wechseln. Die BürgerInnen-Information wird die Kinder gleich beim Eintreffen darüber informieren.

• Um die Sparbücher attraktiver zu machen, gibt es ab sofort pro 10 eingezahlten HoCe 1HoCe gutgeschrieben. Wer bis heute, Mi., 21.8.2013, 12 Uhr Geld auf sein Sparbuch einzahlt bekommt sogar 2 HoCe pro 10 eingezahlten HoCe gutgeschrieben.

• Erweiterung zu § 7: (Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen.) Eine Verordnung kann durch eine einfache Mehrheit in der Stadtregierung beschlossen werden.

 

Gültig ab Mittwoch, 21.8.2013 14:00 Uhr

§ 8:  Es soll keine maximale Arbeitszeit für die Rathauswache geben, weil routinierte Arbeitskräfte besser arbeiten.

§ 9:  Nachdem die Steuern in der Früh eingehoben wurden, bekommt die Mini-VHS ein Startbudget von 30HoCe. Das ist eine Erhöhung um 10HoCe um die Bildung in der Kinderstadt zu fördern.

§ 10:  Wenn man 5 mal studiert, erhält man einen Doktortitel. Dieser wird beim Rathaus verliehen. Wenn man DoktorIn ist, bekommt man bei weiteren Studien 1 HoCe mehr. Das wird von der Ausbildungsstätte am Stipendiumszettel vermerkt. Bei dem Finanzamt muss man aber auch seine Doktorauszeichnung vorweisen.

 

Aufgrund der zunehmenden Plakatierung erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Ab sofort müssen alle Poster von der Marketing & Werbeagentur beglaubigt werden. Dazu werden die Plakate mit einem speziellen Zeichen versehen. Das kostet 1 HoCe pro Poster. Alle Poster ohne dieses Zeichen werden von der Müllabfuhr und dem Werbeteam entfernt.

 

Aufgrund der herrschenden Situation in der Kinderstadt erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Um Spenden sammeln zu dürfen braucht man ab sofort eine Genehmigung vom Rathaus sowie eine Stadtwache, die den/die SpendensammlerIn begleitet. Sobald das Rathaus eine Genehmigung erteilt hat, kann damit bei der Stadtverwaltung eine Rathauswache direkt angefordert werden.

 

Um das Studieren in der Kinderstadt zu fördern und den Arbeitsmarkt zu entlasten, erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Wenn man eine halbe Stunde studiert, bekommt man ab sofort 4 HoCe, und zahlt keine Steuern.

 

Aufgrund des großen Gedränges vorm Arbeitsamt in der Kinderstadt erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Es wird ehestmöglich eine zusätzliche Warteschlange eingerichtet mit der Bezeichnung „ Ich warte auf meinen Traumjob“

 

Aufgrund von hygienischen Problemen in der Kinderstadt erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Müll wird ab sofort streng getrennt in Altpapier, Plastikflaschen und Restmüll. Müllfrauen und Müllmänner werden dementsprechend in der Lehrwerkstatt ausgebildet. Wenn sie dann als Müllabfuhr unterwegs sind, teilen sie den BürgerInnen direkt mit, welchen Müll sie gerade entgegennehmen und welchen nicht.

 

Gültig ab Donnerstag, 22.8.2013 14:00 Uhr

§ 11:  Für Studieren bekommt man pro halbe Stunde 3 HoCe und zahlt keine Steuern.
Kinder, die den Doktortitel erworben haben, bekommen für jedes weitere Studium pro halbe Stunde 4 HoCe und zahlen keine Steuer.

§ 12:  . Private Wohnhäuser in der Schachtelstadt, die länger als einen Tag leer stehen, werden zur Versteigerung freigegeben.
Es kann jedoch von den betroffenen BesitzerInnen um Denkmalschutz beim Rathaus angesucht werden um eine Versteigerung ihres Besitzes zu verhindern. Die Kosten für diesen Denkmalschutz betragen 8 HoCe.

§ 13:  . Von der Stadtverwaltung wird ein Überwachungsdienst, jeweils bestehend aus 4 MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung eingerichtet. Dieser Überwachungsdienst hat die Aufgabe SpendensammlerInnen und SteuereintreiberInnen zu begleiten und Betrug zu verhindern.

 

Aufgrund der neuen Situation in der Bank der Kinderstadt erlässt die Stadtregierung folgende Verordnung:

Die Verordnung, die Kinder mit mehr als 30HoCe verpflichtet, ihr Geld bei der Bank in Zehner umzuwechseln wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da es keine 10er-Scheine mehr gibt.

 

Gültig ab Freitag, 23.8.2013 11:00 Uhr

§ 14: Gesetz gegen Wahlbetrug gemäß dem Ergebnis der Volksabstimmung
Jegliche Art von Wahlbetrug ist verboten.
Dazu gehören:
• Bestechung von WählerInnen
• Stimmenkauf
• Bedrohung von WählerInnen
• Betrug in jeder Form, der das Wahlergebnis beeinflusst
Wir ein Kandidat mehr als 1x dabei erwischt, wird er/sie von der Wahl ausgeschlossen.
Auch den WahlhelferInnen und Rathauswachen ist die Beeinflussung der WählerInnen verboten.
Um das demokratische Bewusstsein der Kinderstadt zu verankern, erlässt die Regierung folgende
Verordnung:
Die Abgeordneten müssen auf demokratische Weise in den jeweiligen Bereichen bestimmt werden.
Um unfaire Preise im Gasthaus zu verhindern, erlässt die Regierung folgende
Verordnung:
Das Gasthaus hat dafür zu sorgen, dass alle ihre MitarbeiterInnen die gleichen Preise für die gleichen Produkte verlangen.

Verfassungsgesetz:

§8 Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 50 Unterschriften von den BürgerInnen.

Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum unterschreiben auf.

 

§15:Änderung des Gesetzes §3:

Ab sofort gilt ein neues Lohnschema:
für ¼ Stunde Arbeit bekommt man 3 HoCe, und zahlt 1 HoCe Steuer
für ½ Stunde Arbeit bekommt man 6 HoCe, und zahlt 2 HoCe Steuer
für 1 Stunde Arbeit bekommt man 8 HoCe, und zahlt 3 HoCe Steuer
für 1 ½ Stunden Arbeit bekommt man 12 HoCe, und zahlt 5 HoCe Steuer

§ 16 Gewerbe dürfen Angestellte einstellen.
Das Gehalt der Angestellten ist von den Gewerbetreibenden zu bezahlen.
Gewerbetreibende, die mindestens 2 Angestellte beschäftigen bekommen 20 HoCe Förderung (statt 15 HoCe).
Gewerbetreibende, die 6 oder mehr Angestellte haben, bekommen 30 HoCe Förderung.

 

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