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Gesetze und Verordnungen – Kinderstadt

Gesetze und Verordnungen

Die Stadtregierung und die Abgeordneten beschließen in der Kinderstadt täglich wichtige Gesetze. Jedes Ressort des Stadtrats ist für einen Bereich der Kinderstadt zuständig. Leider ist die Sitzungszeit der öffentlichen Stadtratssitzung aufgrund der kurzen Regierungszeit eines Stadtrats sowie der täglichen Wahl relativ eingeschränkt. Daher können nicht immer alle wichtigen Anliegen den Gesetzgebungsprozess der Kinderstadt durchlaufen. Damit es trotzdem möglich ist, wichtige Anliegen der Kinderstadt zu regeln, wurde heute in der öffentlichen Stadtratssitzung ein neues Gesetz erlassen: Es ermöglicht nun auch Verordnungen. Verordnungen können schneller als Gesetze erlassen werden, weil sie von der Regierung allein mit der Zustimmung der jeweiligen Abgeordneten beschlossen werden können. Hier der entsprechende neue Paragraf:

§7: Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit der Kinderstadt notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen.

Es wurden auch bereits neue Verordnungen erlassen. So wurde etwa aufgrund der schwierigen Lage am Arbeitsmarkt von der Stadtregierung  folgende Verordnung veröffentlicht:

Verordnung

Die maximale Arbeitszeit bei einer Station beträgt 1,5 Stunden. Ausgenommen davon sind Presseagentur, Stadtreport und Stadtfernsehen.