Gesetze der Kinderstadt 2012

So sieht das Symbol für einen "Paragraphen" aus, gezeichnet von Georg (7 Jahre).

Gültig ab 6.8.2012, 15:45
§1 Das Umwechseln von alten HoCe in neue HoCe ist ab sofort gebührenfrei.
§2 Man darf ab sofort in einem Arbeitsbereich nicht länger als 2,5 Stunden beschäftigt sein. Die Mindestarbeitszeit bleibt bei einer halben Stunde.
§3 Während der Arbeitszeit darf man nicht ins Gasthaus spielen gehen.
§4 Auf Briefe müssen in Zukunft sowohl Empfänger als auch Absender geschrieben werden.

Gültig ab 7.8.2012, 11:00 Uhr
§5 Änderung von §1: Neuer Wechselkurs: pro 10 HoCe zahlt man 1 HoCe Gebühr. Maximal darf man 50 HoCe pro Tag wechseln. Die eingenommenen Gebühren werden dem Sozialamt übergeben.

Gültig ab 7.8.2012, 13:00 Uhr
§6 Man kann bei der Bank einzelnen Stationen (z. B. dem Shop) Geld (ab 50 HoCe) überweisen lassen. Dabei fallen pro 10 HoCe je 1 HoCe Gebühren an, die dem Sozialamt übergeben werden.
§7 In der Zeit von 13 bis 15 Uhr soll es 8 Rathauswachen geben, um genügend Aufsichtspersonal bei der Wahl zu haben.
§8 Ab sofort kostet der Führerschein nur noch 5 HoCe.
§9 Als PolitikerIn darf man keinen anderen Job annehmen. Man darf Studieren, bekommt aber kein Geld dafür.

Gültig ab 7.8.2012, 15:45 Uhr
§11 PolitikerInnen dürfen ehrenamtlich arbeiten, allerdings nur dann, wenn Jobs frei sind.
§12 Man darf als PolitikerIn nur drei Tage hintereinander in der Stadtregierung sitzen. Danach darf man einen Tag nicht zur Wahl antreten.
§13 Der Sportbereich bekommt gratis Wasser. Das Gasthaus bringt regelmäßig einen Krug und Becher.

Gültig ab 8.8.2012, 11:00 Uhr
§14 Beim Arbeitsamt gibt es ab sofort zwei Warteschlangen: Die eine ist für Wunschjobs (wenn man einen ganz bestimmten Job möchte), die andere ist für alle Jobs (wenn es einem/einer egal ist wo er/sie als nächstes arbeitet).
§15 Die Mindestarbeitszeit beträgt ab sofort eine Viertelstunde. Man verdient pro Viertelstunde 2 HoCe und muss 1 HoCe Steuer zahlen.
§16 Die Stadtbibliothek erhält aufgrund ihrer Anfrage großzügige finanzielle Unterstützung um mehr Kinder zum Lesen anzuregen. Die StadträtInnen spenden hierzu aus ihren eigenen Taschen: Kultur-SR = 5 HoCe, Sozial-SR = 5 HoCe, Verkehr-SR = 3 HoCE, Justiz-SR = 5 HoCe. Der Bürgermeister sammelt persönlich weitere Spenden.

Gültig ab 8.8.2012, 13:00 Uhr
§17 Im Shop müssen die Produkte ab sofort fixe Preise haben, die für alle EinkäuferInnen gelten. Man darf pro Einkauf nicht mehr als zwei große Sachen (z. B. CDs) und nicht mehr als drei kleine Sachen (z. B. Lollies) kaufen. Jeder Einkauf wird im Pass vermerkt, und zwar auf der Seite für „Abstimmungen“.
§18 Wenn es beim Arbeitsamt gerade keine Jobs für kleine Kinder gibt, können sie zum Sozialamt weitergeleitet werden. Dort erhalten sie dann spezielle Jobs, für die sie gut entlohnt werden. Das Sozialamt bekommt dafür ein Extra-Budget.
§19 Für je 10 HoCe auf dem Sparbuch bekommt man pro Tag 1 HoCe Zinsen.
§ 20 In der Schachtelstadt dürfen nicht mehr als 30 Häuser stehen, damit das Wohnen nicht zu eng wird.

Erlassene Gesetze vom 8.8.2012, 15:45 Uhr
§21 Änderung des §15: Die Mindestarbeitszeit beträgt wieder eine halbe Stunde.
§22 Pro halbe Stunde Arbeit bekommt man 5 HoCe und bezahlt davon 2 HoCe Steuern.

Erlassene Gesetze vom 9.8.2012, 11 Uhr
§23 Änderung des §19: Zinsen auf Sparbücher sind ab heute (11 Uhr) wieder abgeschafft.
§24 Die Bildungseinrichtungen der Kinderstadt erhalten ab heute pro Tag 25 HoCe Förderung. Dies betrifft die Mini-VHS, die Universität, die Bibliothek und die Spielebox.

Erlassene Gesetze vom 9.8.2012, 13:45 Uhr
§25 Man kann nicht zweimal hintereinander BürgermeisterIn werden. Das heißt, ab morgen darf man sich nicht mehr aufstellen lassen, wenn man am jeweiligen Vortag BürgermeisterIn war.
§26 Kinder, die keinen Job bekommen, können sich 5 HoCe beim Sozialamt leihen. Dies wird im Pass eingetragen. So kann kontrolliert werden, ob das Geld zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt wird.
§27 Es gibt ab heute eine Reichensteuer. Kinder, die mehr als 300 HoCe auf ihrem Sparbuch haben, zahlen pro Tag 30HoCe Steuer ans Finanzamt.
§28 Ein Grundstück in der Schachtelstadt kostet ab sofort 8 HoCe. Das Baumaterial kostet pro Karton 5 HoCe. Der Preis für eine Farbtasse wird erhöht auf 2 HoCe.
§29 Bei Glücksspielen muss ab sofort eine Rathauswache beiwohnen, um Betrug zu verhindern.

Erlassene Gesetze vom 9.8.2012, 15:45 Uhr
§30 Änderung §10 aus Ergebnis der Volksabstimmung: PolitikerInnen der Regierung verdienen ab sofort für eine Amtszeit 80 HoCe, davon sind 35 HoCe Steuern.
§31 Zusatz zu §30: OppositionspolitikerInnen bekommen für eine Amtszeit 40 HoCe, davon sind 15 HoCe Steuern.
§32 Man darf bei den „Wunschjobs“ nur 1 mal am Tag arbeiten mit einer Höchstarbeitszeit von 1 ½Stunden.
§33 Kinder bis inklusive 6 Jahre dürfen 5 Minuten gratis in die Hüpfburg.
§34 Im Gasthaus muss mehr auf Hygiene geachtet werden. Lebensmittel, die auf den Boden gefallen sind, dürfen nicht mehr verkauft werden (außer sie können, wie etwa ganzes Obst, abgewaschen werden).
§35 Änderung §22: Für eine halbe Stunde Arbeit bekommt man 3 HoCe, davon ist 1 HoCe Steuer.

Erlassene Gesetze vom 10.8.2012, 13:30 Uhr
§36 Bei der Eröffnung eines Gewerbes bekommt man 15 HoCe Förderung.
§37 Der Führerschein kostet wieder 10 HoCe.
§38 Wenn man sich ein Spiel bei der Spielebox ausborgt, zahlt man 2 HoCe. 1 HoCe bekommt man zurück, wenn man das Spiel wieder zurückbringt.
§39 Bei der Hüpfburg soll immer eine Rathauswache stehen, um aufzupassen.
§40 Kinder bis 6 Jahre (grüne Jobkarten) dürfen 1/4 Stunde arbeiten. Sie bekommen dafür 1 HoCe steuerfrei.
§41 Die Preise bei Shop, Gasthaus und Schachtelstadt müssen jeweils in der Früh festgelegt werden und dürfen untertags nicht weiter erhöht werden.

Erlassene Gesetze vom 10.8.2012, 15:30 Uhr
§41 Wenn man eine Stunde arbeitet, darf man in Absprache mit dem Arbeitgeber 5 Minuten Pause machen, ohne dass man den Job verliert.
§42 Wenn man für eine Veranstaltung Eintritt verlangt, muss die Hälfte dieser Einnahmen als Steuern an die Stadt abgegeben werden.
§43 Wenn man bei einem Wunschjob die volle Zeit (1 ½ Stunden) bleiben kann, zahlt man insgesamt 4 HoCe Steuern. Bleibt man kürzer, gilt der normale Steuersatz von 1 HoCe je ½ Stunde Arbeit.
§44 Das Gasthaus muss kontrollieren, dass die Bauchladenverkäufer mit der richtigen Summe Geld zurückkommen. Das soll verhindern, dass Geld oder Waren verschwinden.
§45 Zusatz zu §44: Generell sollen alle Bereiche besser aufpassen, dass kein Geld verschwindet oder gestohlen wird.

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