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Die Verfassung der Kinderstadt – Kinderstadt

Die Verfassung der Kinderstadt

§ I In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.

§ II Jeden Tag findet eine Wahl statt. Die Amtszeit des Stadtrats endet mit der Verkündung der nächsten Stadtregierung.

§ III Jede/r BürgerIn darf wählen. Die Wahl ist allgemein, geheim, frei, gleich und unmittelbar.

§ IV Der gewählte Stadtrat beschließt gemeinsam mit der Opposition und den Abgeordneten der Bereiche der Kinderstadt die Gesetze.

§ V Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 3 Holli-Cent.

§ VI EhrenbürgerIn wird man, wenn man 3x arbeitet und 2x studiert.

§ VII Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick oder dünn, egal ob Mädchen oder Junge. Jede/r muss der anderen, dem anderen helfen, sich gegenseitig respektieren und aufeinander achten. Jede/r darf ihre/seine Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

§ VIII Bürgerinnen und Bürger können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 50 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum unterschreiben auf.

§ IX Wenn man 5x studiert hat, erhält man einen Doktortitel. Dieser wird beim Rathaus verliehen. Mit einem Doktoritel bekommt man bei weiteren Studien 1 Holli-Cent mehr. Das wird von der Ausbildungsstätte am Stipendiumszettel vermerkt. Auch beim Finanzamt muss man seine Doktorauszeichnung vorweisen.

 

Das Paragraphenzeichen, gezeichnet von Yamen, 9 jahre

 

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