Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the breadcrumb-navxt domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/mueegoph/www.kinderstadt.at/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the wp-optimize domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/mueegoph/www.kinderstadt.at/wp-includes/functions.php on line 6114
Die Gesetze der Kinderstadt 2016 – Kinderstadt

Die Gesetze der Kinderstadt 2016

Gesetze gültig ab Mo 22.8.2016, 13:30 Uhr

Änderung des Verfassungsgesetzes §V
Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 5 HoCe. Kinder unter 6 Jahren erhalten 7 HoCe.

§1 Arbeitslosengeld
Wenn beim Arbeitsamt keine Arbeitskärtchen mehr verfügbar sind, bekommt man einmalig 3 HoCe Arbeitslosengeld. Dazu macht das Arbeitsamt einen Vermerk mit Uhrzeit im Pass. Mit diesem Vermerk kann man sein Arbeitslosengeld bei der Bank abholen. Die 3 HoCe sind innerhalb von 15 Minuten ab Vermerk bei der Bank abzuholen! Diese Regelung gilt nur für die normale Warteschlange und nicht für Wunschjob oder Studium.

Gesetze gültig ab Dienstag, 23.08.2016, 13:30 Uhr

Rückänderung des Verfassungsgesetzes §V
Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 3 HoCe. Kinder unter 6 Jahren erhalten ebenfalls 3 HoCe.

§2 Aufhebung des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (§1) wird ab sofort abgeschafft.

Gesetze gültig ab Mittwoch, 24.08.2016, 13:30 Uhr

§3 Steuersenkung für Gewerbebetreibende
BürgerInnen die ein Gewerbe betreiben müssen absofort  5 HoCe weniger Steuern zahlen.

Thema Volksabstimmung :
Mitbestimmen soll leichter werden!
Das Kinderstadt-Parlament hat beschlossen, dass es morgen eine Volksabstimmung geben wird: Künftig soll man für ein Volksbegehren statt 50 nur 30 Stimmen brauchen. Wenn ein Volksbegehren zumindest 30 Unterschriften hat, wird im Kinderstadt-Parlament über den Gesetzesvorschlag abgestimmt. So wird es einfacher für die Bürger und Bürgerinnen mitzubestimmen.

Gesetze gültig ab Donnerstag, 25.08.2016, 14:00 Uhr

Änderung des Verfassungsgesetzes §VIII über das Volksbegehren

§ VIII Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum unterschreiben auf.

§4 Arbeitsverbot für Regierungsmitglieder
Wer Regierungsmitglied ist – also BürgermeisterIn, VizebürgermeisterIn oder StadträtIn – darf während ihrer/seiner Amtzeit nicht arbeiten, sondern nur studieren.

§5 Gerechte Aufteilung von Popcorn
Jedes Kind darf nur einmal am Tag Popcorn kaufen. Wer Popcorn gekauft hat, bekommt  beim Gasthaus einen Stempel zusätzlich über den Tagesstempel und kann dann an diesem Tag nicht noch einmal Popcorn kaufen.

Gesetze gültig ab Freitag, 26.08.2016, 14:00 Uhr

§6 Sozialabgabe
BürgerInnen die 150 HoCe und mehr auf ihrem Sparbuch haben werden absofort
5 HoCe pro Tag Sozialabgabe abgezogen.

§7 Ungültig Wählen
Die BürgerInnen der Kinderstadt sollen absofort ungültig wählen können. Dazu wird eine zusätzliche Wahlurne mit „Ungültig“ aufgestellt.

Gesetze gültig ab Samstag, 27.08.2016, 14:00 Uhr

§8 Mehr Lohn fürs Studieren
Ab sofort verdient man 2 HoCe mehr für das Studieren.

§ XI Verfassungsgesetz: Ehrenbürgerschaft
Am Montag dürfen die EhrenbürgerInnen des Vorjahres als PolitikerInnen kandidieren. Ab Dienstag dürfen nur noch EhrenbürgerInnen des aktuellen Jahres kandidieren.

§ XII Verfassungsgesetz: Volksabstimmung
Wenn ein Volksbegehren den Bürgerinnen und Bürgern der Kinderstadt als so wichtig erscheint, dass  mindestens 50 Unterschriften dafür gesammelt wurden, soll es eine Volksabstimmung dazu geben. Auch das Kinderstadt-Parlament (Stadtregierung, Opposition und Abgeordnete) kann eine Volksabstimmung