Als ein Instrument der Mitbestimmung ist die Möglichkeit eines Volksbegehrens fest in der Verfassung der Kinderstadt installiert:
§ VIII Bürger:innen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren.
Das heißt also, dass alle Bürger:innen der Kinderstadt zu den Themen, die ihnen wichtig sind Vorschläge für neue Gesetze machen können. Wie ist das Vorgehen? Als erstes wird das Volksbegehren im Rathaus angemeldet. Dort kann jede und jeder das Volksbegehren unterstützen und auf einer Liste unterschreiben. Damit ein Gesetzesvorschlag im Kinderstadtparlament (Stadtregierung und Abgeordnete) behandelt wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den Bürger:innen.
Und wie ist das im Land Österreich bei echten Volksbegehren? Hier benötigt man 100.000 Unterschriften, damit man sich mit einem Volksbegehren an den Nationalrat wenden kann.