Verordnung 1 gültig ab Montag, 22.08.2016, 12:00 Uhr
- Ab sofort gibt es 3 getrennte Warteschlangen beim Arbeitsamt: für normale Jobs, Studium, Wunschjobs
- Begründung: Zur Verbesserung der Wartezeiten beim Arbeitsamt und bessere Abwicklung
Verordnung 2 gültig ab Montag, 23.08.2016, 15:30 Uhr
- Ab sofort gilt eine maximale Arbeitszeit von 1,5 Stunden in folgenden Bereichen: Shop, Gasthaus, Bank, Finanzamt, Radio, Arbeitsamt. Die Arbeitszeit wird auch kontrolliert (durch Rathaus, Finanzamt…)!
- Begründung: Damit möglichst viele BürgerInnen verschiedene Jobs ausprobieren können
Verordnung 3 gültig ab Dienstag, 23.08.2016, 12:00 Uhr
- Statt Startgeld erhalten Gewerbetreibende ab sofort offizielle Gutscheine.
Verordnung 4 gültig ab Dienstag, 23.08.2016, 12:00 Uhr
- Heute von 12:00 bis 15:00 Uhr werden alle Preise im Shop und im Gasthaus um 1 HoCe gesenkt (Ausnahme: Produkte, die ohnehin nur 1 HoCe kosten)
Verordnung 5 gültig ab Dienstag, 23.08.2016, 16:00 Uhr
- Generell gilt ab sofort eine maximale Arbeitszeit von 1,5 Stunden für alle Bereiche. Ausnahmen: Bank, Radio, Tourismus-Info, Schachtelstadt, Stadtreport, Stadtfernsehen und Rathauswache. In diesen Bereichen darf man 2 Stunden arbeiten.
Verordnung 6 gültig ab Mittwoch, 24.08.2016, 11:00 Uhr
- Die MitarbeiterInnen des Gewerbeamts und des Arbeitsamts dürfen ab sofort auch bis zu 2 Stunden arbeiten.
Verordnung 7 gültig ab Donnerstag, 25.08.2016, 11:00 Uhr
- Doktoren die als ProfessorInnen eine Vorlesung halten bekommen dafür für eine halbe Stunde 3 HoCe steuerfrei.