2013 wurde eine wichtige Änderung der Kinderstadt eingeführt: Erstmals haben Abgeordnete eine Stimme im Gesetzgebungsprozess. Wie bisher bereitet die gewählte Stadtregierung in einer internen Stadtratssitzung Gesetzesvorschläge vor, über die dann in einer öffentlichen Stadtratssitzung abgestimmt wird. Zusätzlich hat nun aber jeder Bereich der Kinderstadt das in der Verfassung verankerte Recht, eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten zu der Sitzung zu entsenden, um über die Gesetzesvorschläge mit abzustimmen.
Damit beeinflussen die BürgerInnen nicht mehr allein durch Wahlen die Politik der Kinderstadt, sondern haben einen noch direkteren Zugang. Ein wesentlicher Aspekt einer funktionierenden Demokratie – ab sofort festgelegt in der Verfassung der Kinderstadt!