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Erste Stadtratssitzung – Kinderstadt

Erste Stadtratssitzung

Unter Beteiliung von 29 Abgeordneten und der provisorischen Stadtregierung der Kinderstadt wurde in der ersten öffentlichen Stadtratssitzung über drei Gesetzesvorschläge der Stadtregierung abgestimmt:

Gesetzesvorschläge öffentliche Sitzung 19.8.2013

  • Die maximale Arbeitszeit in einem Job beträgt 2 Stunden, danach muss man den Job wechseln. Ausgenommen sind Stadt-TV, Presseagentur und die Amtszeit eines Politikers bzw. einer Politikerin.
  • Wenn man als PolitikerIn kandidiert oder schon Regierungsmitglied ist, darf man kein zusätzliches Geld verdienen, sondern nur ehrenamtlich arbeiten. Die Opposition darf schon arbeiten und Geld verdienen.
  • Das Stadt-Radio darf ab sofort auch draußen im Hof wichtige Rathaus-Durchsagen machen. Außerdem darf bei Notfällen jederzeit eine Durchsage gemacht werden. Es muss jedoch eine angemessene Lautstärke eingehalten werden.

Den Vorsitz der Sitzung übernahm die Stadträtin und amtierende Vizebürgermeisterin Alexandra. Da bei der ersten Sitzung keine VertreterInnen der Opposition anwesend waren, konnten die Abgeordneten zu den Vorschlägen kritisch Stellung nehmen.  In der Abstimmung wurden zwei der Gesetzesvorschläge durch die Mehrheit der Stimmen bestätigt. Abgelehnt wurde der Vorschlag über die „maximale Arbeitszeit“. Kritische Anmerkungen gab es auch zu den unklaren Formulierungen der Gesetze. Vor allem zu Vorschlag drei über die „angemessene Lautstärke“ der Durchsagen des Stadt-Radios, die in einer Gesetzesnovelle noch näher definiert werden müsste. Folgende Gesetze treten nach der ersten öffentlichen Stadtratssitzung in Kraft:

§1 Wenn man als PolitikerIn kandidiert oder schon Regierungsmitglied ist, darf man kein zusätzliches Geld verdienen, sondern nur ehrenamtlich arbeiten. Die Opposition darf schon arbeiten und Geld verdienen.

§2 Das Stadt-Radio darf ab sofort auch draußen im Hof wichtige Rathaus-Durchsagen machen. Außerdem darf bei Notfällen jederzeit eine Durchsage gemacht werden. Es muss jedoch eine angemessene Lautstärke eingehalten werden.

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