Wer kann eigentlich in der Kinderstadt Stadtpolitikerin oder -politiker werden? Diese Frage ist ganz klar in der Verfassung geregelt: Am Montag dürfen die EhrenbürgerInnen des Vorjahres als PolitikerInnen kandidieren. Ab Dienstag dürfen nur noch EhrenbürgerInnen des aktuellen Jahres zur Wahl antreten. Heuer gab es gleich am Dienstag dazu einen Gesetzesvorschlag war, dass man nämlich kein/e Eh-renbürgerIn sein muss, um in die Politik zu gehen. Schon im Vorfeld lehnte die Mehrheit der SitzungsteilnehmerInnen diesen Vorschlag allerdings ab, er kam also gar nicht zur Abstimmung.
Über angenommende Gesetzesvorschläge stimmen die Abgeordneten täglich bei der öffentlichen Sitzung um 13 Uhr ab.