
Auch in der Kinderstadt ist eine direkte Mitbeteiligung der BürgerInnen vorgesehen. Ein Instrument Einfluss zu nehmen, ist das Volksbegehren, das gesetzlich genau geregelt ist: § VIII Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 50 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im […]