• Titelbild Die BürgerInnen starten ein Volksbegehren!

    Die BürgerInnen starten ein Volksbegehren!

    Am zweiten Tag der Kinderstadt wurde ein Volksbegehren gestartet. Die Möglichkeit eines Volksbegehrens und wie genau es abzulaufen hat, wird in der Verfassung der Stadt geregelt: § VIII Bürger und Bürgerinnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Stadtrat diskutiert wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren […]