Die Verfassung der Kinderstadt « Kinderstadt
Demokratielandschaft
  • Stadt-Einblicke
  • Vermittlungskonzept
  • Kontakt
Kinder spielen Stadt und begreifen
Politik, Wirtschaft und Medien
    
  • 

    Stadt-Einblicke

    • Kinderstadt 2019
    • Kinderstadt 2017
    • Kinderstadt 2016
    • Kinderstadt 2015
    • Kinderstadt 2014
    • Kinderstadt 2013
    • Kinderstadt 2012
    • Kinderstadt 2011

    Links

    • Agentur Müllers Freunde
    • Demokratielandschaft
    • Kulturdidaktik
    • Kinderaudioguide
    • Wirtschaftswelten
    • Blogkategorien

      • Keine Kategorien
    • RSS Feed RSS Feeds

      RSS feed abonnieren
      Atom feed abonnieren
  • Die Verfassung der Kinderstadt

    Montag, August 6th, 2012
    Kategorie: Stadtreport 2012

    Ein buntes Paragraphen-Zeichen, gemalt von Sarah (11 Jahre)

    §1 In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.
    §2 Jeden Tag findet eine Wahl statt.
    §3 Jede/r Bürger/in darf wählen. Die Wahl ist geheim und frei.
    §4 Das Startgeld beträgt 3 Holli-Cent.
    §5 Ehrenbürger/in wird man, wenn man 3 x arbeitet und 2 x studiert.
    §6 Die Mindestarbeitszeit beträgt eine halbe Stunde.
    §7 Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Jeder muss dem anderen helfen, respektieren und aufeinander achten. Jeder darf seine Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

    Zurück

     

    Tags: Bürgermeister, Demokratie, Einführung, Kinderstadt, Politik, politische Bildung, Verfassung, Wahlen

    
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© 2010 - 2016 by Agentur Müllers Freunde GmbH