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  • Die Verfassung der Kinderstadt

    Mittwoch, August 17th, 2011
    Kategorie: Kinderstadt

    § 1 In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.

    § 2 Jeden Tag findet eine Wahl statt.

    § 3 Jede/r Bürger/in darf wählen. Die Wahl ist geheim und frei.

    § 4 Das Startgeld beträgt 3 Holli Cent.

    § 5 Ehrenbürger/in wird, wer 3 x gearbeitet und 2 x studiert hat.

    § 6 Die Mindestarbeitszeit beträgt eine halbe Stunde.

    § 7 Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Jeder muss dem anderen helfen und andere respektieren. Alle sollen aufeinander achten. Jeder darf seine Meinung sagen und durch die Teilnahme an den täglichen Wahlen das Geschehen in der Stadt mitbeeinflussen.

     

     

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    Tags: Demokratie, Medien, Politik, Verfassung

    
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